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   OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98   

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https://dejure.org/1998,14644
OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98 (https://dejure.org/1998,14644)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.03.1998 - 11 M 1009/98 (https://dejure.org/1998,14644)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. März 1998 - 11 M 1009/98 (https://dejure.org/1998,14644)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 4 B 127/98
  • OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ausländerbehörde aber mit Rücksicht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Familienschutz verpflichtet, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des betroffenen Ausländers an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen zu berücksichtigen (vgl. Beschl. v. 10.8.1994, InfAuslR 1994, 394 = AuAS 1994, 218; BVerfGE 80, 81/91 u. 76, 1/79 f.).
  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ausländerbehörde aber mit Rücksicht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Familienschutz verpflichtet, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des betroffenen Ausländers an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen zu berücksichtigen (vgl. Beschl. v. 10.8.1994, InfAuslR 1994, 394 = AuAS 1994, 218; BVerfGE 80, 81/91 u. 76, 1/79 f.).
  • OVG Hamburg, 20.09.1995 - Bs IV 143/95

    Zustellung; Gerichtliche Entscheidung; Rechtsanwalt; Telefax; Nochmalige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98
    Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend OVG Hamburg, Beschl. v. 20.9.1995, NJW 1996, 1226; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 56 Rdnr. 10 a und § 57 Rdnr. 2 a; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 56 Rdnr. 71; verneinend Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 56 Rdnr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1997 - 5 S 914/97

    Umdeutung einer von einem rechtskundigen Behördenvertreter eingelegten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98
    Die trotz der zutreffenden Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Beschluß ohne vorherige Zulassung eingelegte "Beschwerde" wäre danach nicht statthaft; eine Umdeutung des Rechtsmittels des anwaltlich vertretenen Antragstellers von Amts wegen in einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde käme nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.6.1994, DVBl. 1994, 1409; VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 2.6.1997, DVBl. 1997, 1328; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.1997, NVwZ 1997, 690).
  • OVG Hamburg, 20.02.1997 - Bs IV 14/97

    Umdeutung; Grenzen; Rechtsanwalt; Beschwerde; Antrag auf Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98
    Die trotz der zutreffenden Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Beschluß ohne vorherige Zulassung eingelegte "Beschwerde" wäre danach nicht statthaft; eine Umdeutung des Rechtsmittels des anwaltlich vertretenen Antragstellers von Amts wegen in einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde käme nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.6.1994, DVBl. 1994, 1409; VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 2.6.1997, DVBl. 1997, 1328; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.1997, NVwZ 1997, 690).
  • EuGH, 10.07.1980 - 1/79

    Verbot einer Verkaufsweigerung; Rechtfertigung von Verkaufsverweigerungen durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ausländerbehörde aber mit Rücksicht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Familienschutz verpflichtet, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des betroffenen Ausländers an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen zu berücksichtigen (vgl. Beschl. v. 10.8.1994, InfAuslR 1994, 394 = AuAS 1994, 218; BVerfGE 80, 81/91 u. 76, 1/79 f.).
  • VG Braunschweig, 27.04.2005 - 6 B 8/05

    Abschiebung; Achtung des Familienlebens; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

    Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG wäre nur dann verletzt, wenn mit der Ausreise besondere Belastungen verbunden wären, die dem Antragsteller und seiner Familie auch unter Berücksichtigung der für die Abschiebung sprechenden öffentlichen Interessen nicht zugemutet werden könnten (vgl. z. B. Nds. OVG, Beschl. vom 06.03.1998 - 11 M 1009/98 - VGH Baden-Württemberg, aaO., S. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 08.09.1999 - 18 B 567/98 - ; Hamb. OVG, Beschl. vom 04.05.2001, NVwZ-RR 2002, 308; VG Braunschweig, aaO.).
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